Ab sofort nur noch Maskenpflicht für Besucher:innen
Endlich sehen Bewohner:innen von Pflegeheimen wieder das ganze Gesicht ihre Pflegekräfte. Mit Wirkung vom 1. März 2023 ist die Niedersächsische Corona-Verordnung aufgehoben worden und damit auch die Maskenpflicht für die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen, sowie in Tagespflegen und ambulanten Diensten. Dies ist für die Beschäftigten eine große Erleichterung, zumal sie teilweise körperlich anstrengende Arbeit leisten. So entfallen die weitreichenden Corona-Schutzmaßnahmen in Niedersachsen. Dazu gehört beispielsweise die Testpflicht für Besucher:innen der Heime. Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen bleibt allerdings noch bis zum 7. April bestehen.